Kontakt / Impressum
Inh. Lina Wedel
Bremer Str. 70
28832 Achim
(Einfahrt zwischen Mercatura Cosmetic und Shell Tankstelle)
Tel: 04202/ 62 86 7
mail: mail@musikschule-wedel.com
Allgemeine Unterrichtsbedingungen
1. Verpflichtung der Schüler, Eltern bzw. gesetzlicher Vertreter
Der Unterricht findet einmal wöchentlich in den Räumlichkeiten der Musikschule Wedel in Achim statt.
Die Eltern des Schülers verpflichten sich, für den regelmäßigen Schulbesuch Sorge zu tragen und die Kinder zu den häuslichen Übungen anzuhalten. Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen des Schülers werden die Eltern benachrichtigt. Unterrichtsversäumnis entbindet nicht von der Zahlungspflicht des Schulgeldes.
Die Ferien- Feiertagsregelung der allgemeinen Schulen in Niedersachsen gilt in gleicher Weise auch für die Musikschule. Unterrichtet wird auch am Nachmittag des letzten Schultages. Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt oder sonstige zwingenden Gründe besteht kein Anspruch auf Nachholen der Stunden oder Erstattung des Schulgeldes.
2. Gebühren
Die Unterrichtsgebühren sind im Jahr auf zwölf gleiche Beträge aufgeteilt. Die Zahlung (Vorauszahlung) erfolgt jeweils zum 05. Kalendertag eines Monats ausschließlich im Lastschriftverfahren und wird vom jeweiligem Konto abgebucht. Bitte achten Sie auf genügend Deckung auf Ihrem Konto. Bei Rückbuchungen berechnen wir auf den Monatsbeitrag eine zusätzliche Gebühr von 3,00 Euro.
3. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel nur zu Beginn eines Monats mittels Vordruck bei der Schulleitung. Mit der Anmeldung anerkennen die Erziehungsberechtigten diese Unterrichtsbedingungen.
Sollte sich die Adresse oder die Telefonnummer der Schülerin/ des Schülers ändern, so ist dies der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen.
4. Kündigung
Die Abmeldung ist nur zum 31. März oder 30. September möglich und ist der Schulleitung mindestens 3 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. In Ausnahmefällen (z.B. Wegzug, längere Krankheit oder sonstiger schwerwiegender Grund) kann davon abgewichen werden. Die Kündigung gilt jedoch erst dann als rechtskräftig, wenn alle bereits durch die Musikschule Wedel geleisteten Unterrichtsstunden durch den Vertragspartner gezahlt worden sind. Ansonsten verlängert sich das Vertragsverhältnis um den Zeitraum bis zum nächst möglichen Kündigungstermin. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform.
5. Unterrichtsausfall / Erkrankung
Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig. Anteilige Vergütung hierfür kann von den Unterrichtsbeiträgen nicht abgezogen werden. Für den Krankheitsbedingten Unterrichtsausfall der Lehrkraft sind pro Schuljahr drei Unterrichtseinheiten beitragspflichtig. Bei längerer Erkrankung der Lehrkraft wird durch die Musikschule ein qualifizierter Ersatz gestellt. Bei längerer Erkrankung des Schülers entfällt der anteilige Beitrag nach 6 Wochen.
6. Öffentlichkeitsarbeit
Die Schülerin/der Schüler bzw. bei Minderjährigen deren/dessen gesetzliche Vertreter willigen mit ihrer Unterschrift unter diesen Vertrag ein, dass Fotos, Dias, Video- und Audioaufnahmen aus Unterrichtsarbeit und Schulleben, auf denen die Schüler erkennbar sind, zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit für die Schule verwendet werden dürfen. Berechtigte Einsprüche werden berücksichtigt.
7. Familien-/ Mehrfächerrabatt
Bei Mehrfächerbelegung oder Anmeldung weiterer Familienmitglieder gewährt die Musikschule Wedel diesen, ab der zweiten Anmeldung einen Rabatt von 5% des Monatsbeitrages.
Beispiel:
1. Familienmitglied / Fach 30 Min. Einzelunterricht = Voller Monatsbeitrag
2. Familienmitglied / Fach 30 Min. Einzelunterricht = Monatsbeitrag - 5%
(musikalische Früherziehung, Band, Duo- und Gruppenunterrichte sind vom Rabatt ausgeschlossen)
Bei Kündigung eines Familienmitgliedes / Faches erlischt die Inanspruchnahme des Rabattes.
8. Sonstiges
Alle von diesem Vertrag abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige mündliche Vereinbarungen nicht Bestandteil dieses Vertrages sind. Sollte eine der vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Vereinbarungen. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien im Rahmen der Auslegung eine der unwirksam vereinbarten Bestimmung am nächsten kommende Regelung zu vereinbaren.
Viel Spaß am Musizieren wünscht Ihnen
Ihre Musikschule Wedel
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